Ein Ansprechpartner für
alle Gewerke

Trockenbau-, Spengler-, Zimmerer- und Elektroarbeiten

Rauchabzugsklappen – Valva Komplettsysteme

IHR ANSPRECHPARTNER BEI AUFZUGS- UND TREPPENHAUSENTRAUCHUNG

Vertrauen Sie auf unser zugelassenes Komplettsystem mit einer wärmegedämmten Klappe.

DAS VALVA KOMPLETTSYSTEM

DAS ZEICHNET UNS AUS

Als mittelständisches Unternehmen bieten wir mit dem VALVA-System derzeit als einzige Firma bundesweit ein zugelassenes Komplettsystem für die notwendige Entrauchung und Dämmung von Aufzugschächten, sowie Treppenräumen und Technikräumen.

Allen voran bieten wir die Sicherheit einer Entrauchung im Notfall. Der gleichzeitige Erhalt der Dämmebene und die Vorbeugung von Kondensatwasserbildung zeichnet uns aus. Damit werden die Neben- und Wartungskosten minimiert.

DAS KOMPLETTSYSTEM

Für den Einbau einer solchen Entlüftungsanlage sind in der Regel Gewerke-, Trockenbau-, Spengler, Zimmerer- und Elektroarbeiten notwendig. Wir von Valva GmbH sind als zertifiziertes Unternehmen darauf spezialisiert all diese Arbeiten zu gewährleisten. Von der Herstellung der Abzugshaube bis hin zur Installation vor Ort sind wir Ihr Ansprechpartner.

VORTEILE VALVA KOMPLETTSYSTEME

TREPPENRAUMENTRAUCHUNG

Gerne liefern wir Ihnen eine Treppenraumentrauchung und montieren diese deutschlandweit für Sie!

VERORDNUNGEN UND NORMEN

Viele für ein Gebäude Verantwortliche sind sich dieser Situation nicht bewusst – denn in diesem Bereich wird nicht ausreichend geprüft. Selbst die abnehmende Behörde kontrolliert nur bis zur Unterkante des Fahrstuhlschachts und genehmigt somit die meisten Aufzüge. Die Musterbauordnung besagt jedoch eindeutig:

Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m2 haben. Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann. Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird. [MBO, §39 (3)]

Dies ist jedoch nur ein Beispiel der Vielzahl an Anforderungen, die an einen Aufzugsschacht gestellt werden. Hier haben wir die wichtigsten Anforderungen für Sie zusammengefasst:

  • Der Fahrstuhlschacht muss zu lüften sein.
  • Der Rauchaustritt darf durch Windeinflüsse nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Entrauchungsschacht muss brandschutztechnisch entsprechend der Gebäudeklasse ausgeführt sein und übers Dach geführt werden.
  • Plastikrohre, Blechkanäle und sonstige nicht feuerfesten Materialien (siehe DIN4102) sind nicht zulässig.

Das im November 2020 inkraftgetretene GEG beinhaltet einige, nun gesetzlich verpflichtende, Anforderungen an Entlüftungsanlagen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Luftdichtigkeit [GEG, §26 (2), (3)]: Bei einer Bezugsdifferenz von 50 Pascal darf der gemessene Volumenstrom (in m^3/h) bei Gebäuden (mit einem beheizten oder gekühlten Luftvolumen unter 1500m^3) ohne raumlufttechnische Anlagen das 3fache des beheizten oder gekühlten Luftvolumen des Gebäudes nicht überschreiten.

  • Wärmedämmung [GEG, Anlage 1]: Entrauchungsklappen zählen zu den Lamellenfenstern und haben daher die Mindestvorraussetzungen von Dachflächenfenstern zu erfüllen. Der Referenzwert liegt bei U = 1,4W(m^2*K). Zum Vergleich: Der U-Wert der Klappe des Valva-Systems liegt bei U_g = 1,1 W/(m^2*k).

    • [GEG, §15 (1), §16]: Bei einem errichtenden Wohngebäude darf das 1,0 fache des Referenzwerts (s. o.) nicht überschritten werden.

    • [GEG§51 (1)]: Bei Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Wohngebäudes, darf der U-Wert der Außenbauteile das 1,2 fache des Referenzwertes (s. o.) nicht überschreiten.

  • Fördermittel [GEG, §89 (3) (4)]: Energieeffizienzmaßnahmen bei zu errichtenden und bestehenden Gebäuden werden gefördert, wenn die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen an das Gebäude übererfüllt werden. Durch Kundenrücksprachen wurde uns die Förderfähigkeit des Valvasystems bereits bestätigt.
An Aufzugsanlagen zur Personenbeförderung werden viele Anforderungen gestellt. So sind unter anderem Lüftung und Entrauchung sicherzustellen, um Menschenleben zu schützen. Dennoch haben wir feststellen müssen, dass bei einigen Bestandsgebäuden die Entrauchungsöffnung der Aufzugsanlagen nicht ins Freie, sondern ins Dachgeschoss führen. Im Brandfall hätte dies zur Folge, dass sich der Rauch in den oberen Geschossen und im Aufzugsschacht staut und einen Flashover riskiert, statt ihn vorzubeugen. Es ist allgemein bekannt, dass das größere Risiko bei einem Brand nicht von den entstehenden Temperaturen ausgeht, sondern von den Rauchgasen. Es benötigt also keinen Vollbrand, um einen erheblichen Personenschaden mit so einer Konstruktion zu riskieren. Bei einer Entrauchung ins Freie wird dieses Risiko auf ein Minimum reduziert. Jedoch muss der Entrauchungschacht auch, wie oben beschrieben, in der Brandschutzstärke der Aufzugsschachtwände ausgeführt sein. Plastikrohre, Blechkanäle oder sonstige nicht feuerfeste Materialien (siehe DIN4102) sind nicht zulässig.
Ganz im Sinne der aktuellen Gesetzgebung (GEG) haben wir keine Kosten und Mühen gescheut, um ein energieeffizientes Entrauchungssytem zu entwickeln. Alle oben beschriebenen Standards des GEGs werden eingehalten und mehr:

  • die Platzierung der Klappe in der Taulinie beugt Kondensatentwicklung vor

  • regelmäßige Kontrollöffnungen der Klappe garantieren die korrekte Funktionsfähigkeit

  • unsere Stahlkonstruktion schützt den Brandschutzkanal sowie die Haube auch bei Stürmen

  • die Valva-Entrauchungsverkleidung entspricht der Brandwiderstandsklasse L90 und führt zu einem höheren Sicherheitsniveau

  • die Konstruktion unserer Haube:
    a) verhindert eine Unterbrechung der Hinterlüftung
    b) gewährleistet eine zweite wasserführende Schicht
    c) minimiert den Luftwiderstand (Zeta – Wert)
    d) unsere anpassungsfähigen Designs macht das Valva-System beliebt bei denkmalgeschützten Gebäuden.
  • Brandschutzgutachten: Prof. Armin Troiber, Regensburg
  • Energieberechnung: Ingenieurbüro HLS-Kluge, Eichstätt
  • Technische Prüfungen: DIBt, Berlin
  • Brandschutzverkleidung: Promat, Ratingen
  • Entwicklung: Josef Stampfer, Staadorf
  • Forschungsberater: Michael Friesen, Regensburg

In den obigen Videos werden die von Ihnen am häufigst gestellten Fragen beantwortet. Sie sind gerne eingeladen, die Videos für ausführliche Erklärungen anzusehen. Ansonsten finden Sie eine Zusammenfassung aller Fragen weiter unten. Dabei ist unter den Zahlen [xx:xx] der Zeitstempel der Videos zu verstehen.

[04:15] IST EINE ENTRAUCHUNG ÜBER SEITENFENSTER MÖGLICH?
Es ist zwingen notwendig, den Rauch an der obersten Stelle eines Gebäudes abzuführen. Der Begriff ”oberste Stelle“ wird bei der Frage [11:30] erklärt.

[06:10] DARF EINE ENTRAUCHUNGSÖFFNUNG AUF 0.5 M2 REDUZIERT WERDEN? Abhängig von der Gebäudeklasse und ob es sich um einen innen- oder außenliegenden Treppenraum handelt, ist eine Reduzierung in bestimmten Fällen zulässig.

[07:35] AB WELCHER GEBÄUDEKLASSE IST EINE MOTORISCHE ENTRAUCHUNG VERPFLICHTEND? Ab einschließlich Gebäudeklasse 5 ist dies Pflicht. In diesem Fall muss die Öffnung im Eingangsgeschoss und im obersten Geschoss bedient werden können.

[09:15] WELCHE MASSNAHMEN MÜSSEN IM BEZUG AUF WINDEINWIRKUNGEN GETROFFEN WERDEN? Für einen natürlichen Rauchabzug gibt es diesbezüglich keine Anforderung.

[10:50] WIE KANN DAS RISIKO EINER AUSBLEIBENDEN ENTRAUCHUNG DURCH WINDEINWIRKUNGEN VERMIEDEN WERDEN? Sollte der Wind über mehrere Öffnungen allseitig abgeführt werden können, wie es beim Valva-System der Fall ist, so besteht dieses Problem nicht mehr.

[11:30] MUSS EINE ENTRAUCHUNG AN OBERSTER STELLE INSTALLIERT WERDEN? Ja, dabei wird die oberste Stelle dadurch ausgezeichnet, dass sie oberhalb einer auf dem höchsten Fertigfußboden stehenden Person (1.80 m) liegen muss.

[12:30] AB WANN SPRICHT MAN VON NOTWENDIGEN FLUREN UND TREPPENRÄUMEN? Notwendige Flure stellen den notwendigen Rettungsweg aus einer Ebene dar. Treppenräume hingegen erstrecken sich mit ihrer vertikalen Ausrichtung über mehrere Geschosse. Auf Treppenräume sind im Notfall mehr Menschen angewiesen und somit muss das Sicherheitsniveau dementsprechend höher sein.

[13:20] FUR WELCHE RÄUME IST EIN BAULICHER RETTUNGSWEG NOTWENDIG? Jeder Raum zum temporären Aufenthalt von Menschen bedarf eines Rettungsweges. Wenn es sich beispielsweise um einen Archivraum handelt, an dem sich ein Mensch zwei Stunden am Stuck aufhält, ist ein Rettungsweg notwendig.

[14:30] WIE GROSS MUSS EINE RAUCHABLEITUNG SEIN? Sie bedarf eines freien Querschnitts von mindestens 1 m2 . Unter bestimmten Umständen ist eine Reduzierung des Querschnitts denkbar. Ein Fallbeispiel dazu finden Sie im Video.

[17:20] WAS SIND DIE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DER NATÜRLICHEN UND MOTORISCHEN ENTRAUCHUNG? Die natürliche Entrauchung ist der maschinellen vorzuziehen, da bei zunehmenden Brandereignis der Massenstrom der natürlichen Entrauchung zunimmt, während dieser bei einer maschinellen Entrauchung Ventilatoren ggf. überbeansprucht.

[18:45] MUSS EIN TREPPENRAUM, DER SICH NICHT ÜBER DAS GESAMTE GEBÄUDE ERSTRECKT, ENTRAUCHT WERDEN? Hierbei ist die Gesetzgebung nicht eindeutig. In solchen Fällen muss zunächst die Gefährdungssituation bewertet werden. Der Treppenraum ist als Teil eines ”Gebäudes im Gebäude“ zu betrachten. Somit lässt sich die Gebäudeklasse festlegen, aus welchem sich die notwendigen Vorschriften an den innenliegenden Treppenraum ableiten.

[00:15] MUSS EIN AUFZUGSSCHACHT ENTRAUCHT WERDEN? Ja, nach Musterbauordnung ist ein Fahrschacht zu entrauchen und zu lüften.

[02:40] IST DIE ENTRAUCHUNG INS FREIE VERPFLICHTEND? Sofern sich der Aufzug außerhalb eines Treppenraums befindet, ist die Entrauchung ins Freie notwendig. Befindet sich der Aufzug innerhalb des Treppenraums (Brandabschnitts), so ist die Entrauchung nach außen nicht verpflichtend, erhöht jedoch das Sicherheitsniveau.

[05:15] WELCHE ANFORDERUNGEN BESTEHEN, SOLLTE EIN AUFZUG BEISPIELSWEISE IN EINER PENTHOUSEWOHNUNG ENDEN? Liegt in dieser Situation ein außerhalb des Treppenraums liegender Fahrstuhl vor, so müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Diese Maßnahmen ¨ beziehen sich auf die Luftdichtigkeit der Aufzugtür, die Feuerbeständigkeit der Aufzugsschachtwände und insbesondere an die Art der Entrauchung. In diesem Fall muss eine Entrauchung ins Freie stattfinden.

[08:10] WIE GROSS MUSS DIE ÖFFNUNG ZUR AUFZUGSSCHACHTENTRAUCHUNG SEIN? Die Entrauchungsöffnung muss mindestens 2.5% der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0.10 m2 , besitzen.

[10:00] WARUM IST BEI AUFZUGSENTRAUCHUNGEN DIE WINDUNABHÄNGIGKEIT GEFRAGT UND BEI TREPPENRÄUMEN NICHT? Die Gefahr eines Rauchrückstaus ist in einem Fahrstuhl höher, da es sich um einen innenliegenden Raum handelt. Deswegen sind die Anforderungen an die Entrauchung strenger als bei Treppenräumen.

[10:55] WARUM MUSS EINE ENTRAUCHUNGSANLAGE EINE LUFTDICHTE, WÄRMEGEDÄMMTE UND THERMISCH GETRENNTE KLAPPE ENTHALTEN? Eine Permanententlüftung ist laut GEG nicht zulässig. An die Klappe werden auch wärmetechnische Anforderungen gestellt.

[11:35] WAS KENNZEICHNET EIN SEHR GUTES AUFZUGSENTRAUCHUNGSSYSTEM? Im GEG werden Referenzwerte für die Luftdichtigkeit und Wärmedämmung angegeben. Eine sehr gute Klappe müsse diese Werte übererfüllen. Tauwasserbildung im Aufzugsschacht ist vorzubeugen. Das Valva-System gewährleistet dies mit der Einsetzung der Klappe in der Taulinie.
[15:50] WELCHE MATERIALIEN DÜRFEN BEI FLACHDACHKONSTRUKTIONEN VERBAUT WERDEN? Brandschutztechnisch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Brandabschnitte von 40 m nimmt der Gesetzgeber das Risiko der vermeidbaren Inbrandsetzung der Dämmung in Kauf. Das heißt, das Material, muss nicht feuerbeständig sein. Wärmeschutztechnisch nach GEG ist eine Dämmung der Kuppel notwendig. Ein einfaches Blech oder Kunststoff als Verkleidung ist nicht zulässig.

[18:55] IST EINE ENTRAUCHUNG INS DACHGESCHOSS ERLAUBT? Bei außerhalb des Treppenraums liegenden Aufzügen sind sich die Landesbauordnungen einig. Eine Rauchentlastung muss über Dach erfolgen. In diesem Fall darf keine Entrauchung in den Spitzboden erfolgen.

[21:20] IST EINE ÖFFNUNG IM DACH, OHNE EINEN ENTRAUCHUNGSSCHACHT VOM AUFZUGSSCHACHT ZUR ÖFFNUNG, ZULÄSSIG? Nein, denn ein Schutzziel der Landesbauordnung besagt, dass die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern ist. Daher ist eine Rauchableitung, in der Qualität der Aufzugsschachtwände bis über Dach zu führen.

Bitte beachten:

Für ein genaues Angebot benötigen wir:

  • Höhe in Meter ab dem Betonschacht bis zur Dachhaut
  • Ihre Wunschfarbe (RAL Angabe)
  • Wunschmaterial der Haube außerhalb vom Dach
  • Dachart
  • Dachneigung
  • Den Schnitt durch den Aufzug (bemaßter Plan)

Informationen über unsere Partner
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